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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Spielzeit der Theatergemeinde beginnt im August und endet im Juni jeden Jahres. Die Mitgliedschaft gilt jeweils für eine Spielzeit und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird.

Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie bis spätestens zum 31.3. (Datum des Poststempels) des Jahres erklärt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Mitgliedern die innerhalb der Spielzeit aus Nordrhein-Westfalen verziehen, wird ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zuerkannt. Die Kündigung muss auch hier schriftlich erfolgen. Der Adresswechsel ist in geeigneter Weise (z. B. Meldebescheinigung, Arbeitsvertrag) nachzuweisen.

Um Abonnements der Theatergemeinde buchen zu können, wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 2,50 € / Monat erhoben. Diese ist im Voraus für ein Jahr zu zahlen. Bei Paaren ermäßigt sich die Gebühr auf 1,25 € im Monat für die 2. Person mit gleicher Anschrift. Bei Familienabos wird die Teilnahmegebühr nur einmal unabhängig von der Personenzahl erhoben.

Die Angebote der Jungen Theatergemeinde richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 27 Jahren in der Ausbildung. Bei der Anmeldung muss ein Ausbildungsnachweis mit Angabe des Geburtsdatums beigefügt werden. Die Mitgliedsgebühr beträgt nur 1,25 € / Monat.

Können Theaterbesuche oder andere Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen nicht wahrgenommen werden, so sind diese dennoch zu bezahlen. Bei rechtzeitiger schriftlicher Information wenigstens 4 Wochen vor der Veranstaltung (Datum des Poststempels) können Termine auch getauscht werden, uns zwar in kleinen Programmen (bis zu 5 Aufführungen) einer, in anderen Programmen bis zu zwei Terminen pro Spielzeit. Es wird Ihnen dann vom Verein zu einem anderen Termin eine Produktion aus dem Angebot zugeteilt. Weitere Informationen zum Tauschverfahren können der jeweiligen Programmladung entnommen werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist besteht kein Rechtsanspruch auf Tausch der Termine; diese Veranstaltungen sind dann voll zu bezahlen.

Sollten Termine aus organisatorischen Gründen, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters oder des Vereins liegen, nicht besucht werden können, so erfolgt eine entsprechende Vergütung für diese eine Veranstaltung durch den Verein. Auf Wunsch werden auch kostenlose Ersatzkarten für eine andere Veranstaltung aus dem Programm des Vereins zur Verfügung gestellt. In diesem Fall ist eine Vergütung ausgeschlossen.

Der Verein ist seiner Leistungspflicht nachgekommen, sobald die Karten ordnungsgemäß versandt worden sind (Versendungskauf). Adressenwechsel sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen, damit eine reibungslose Versendung der Karten gewährleistet ist. Karten, die aufgrund eines nicht genannten Adresswechsels nicht rechtzeitig zugehen, sind vom Mitglied voll zu bezahlen.

Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt im Lastschrifteinzugsverfahren oder durch Überweisung durch das Mitglied. Im Falle des Zahlungsverzugs wird vom Verein eine Mahngebühr von 2,50 € für die 1. Mahnung, 5,00 € für die 2. Mahnung und 8,00 € für die 3. Mahnung, jeweils zzgl. Versandkosten, erhoben. Ab Verzugsdatum wird ein Verzugszins von 6% pro Jahr geltend gemacht. Erfüllungsort wegen Ansprüchen aus der Mitgliedschaft ist Essen.

Bitte beachten Sie folgende Stornierungsregelungen für Museumsfahrten:
Stornierung bis 29 Tage vor Fahrt sind kostenfrei.
Bei Stornierung bis 8 Tage vor Fahrt fallen 25 % Stornokosten an.
Bei Stornierung bis 3 Tage vor Fahrt fallen 50 % Stornokosten an.
Danach muss der volle Beitrag gezahlt werden.

Stückänderungen im Laufe der Spielzeit bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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